Das Ja-Wort, der Ringtausch und der Kuss – das Herzstück einer jeden Hochzeitszeremonie. Schließlich gibt es kein größeres oder wichtigeres Versprechen. Der Rahmen kann jedoch individuell gestaltet werden. Die Wünsche zur Trauung sind so verschieden wie die Menschen, die eine Ehe eingehen. Vielen Paaren reicht der Gang zum Standesamt. Andere bevorzugen zudem einen feierlicheren oder individuelleren Weg und entscheiden sich für eine kirchlichen und eine freie Trauung.

Ohne geht’s nicht

Bei der ganzen Auswahl darf man eines aber nicht vergessen: Für Paare, die eine rechtlich gültige Ehe eingehen möchten, ist die standesamtliche Trauung Pflicht. Seit Januar 2009 ist in Deutschland eine kirchliche Trauung rechtlich gesehen zwar auch ohne vorher geschlossene Zivilehe möglich, aber sowohl die katholische als auch die evangelisch-reformierte Kirche haben sich darauf verständigt, eine kirchliche Trauung weiterhin an eine rechtsgültige Eheschließung beim Standesamt zu binden. Auch in der Schweiz kann rechtlich verbindlich nur standesamtlich geheiratet werden. Eine allfällige religiöse Eheschließung darf hier ebenfalls erst nach der sogenannten Ziviltrauung stattfinden. Um eine Ehe vor dem Staat Österreich verbindlich zu machen, kommt man auch hier um eine standesamtliche Trauung nicht herum. 

Gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland, der Schweiz und Österreich können staatlich heiraten und sind damit inzwischen heterosexuellen Partnerschaften gleichgestellt.

Rund um den See gibt es zum Glück viele schöne Standesämter. Bei dieser Trauung handelt es sich zwar um einen standardisierten Rechtsakt aber auch hier besteht Freiraum zur individuellen Gestaltung. Je nach Standesamt können persönliche Aspekte wie die Wahl des Trauspruches oder der Musik eingebracht werden. In Sachen Traureden legen sich viele Standesbeamte richtig ins Zeug, bis bei den Gästen das ein oder andere Tränchen vor Rührung fließt. So lässt auch diese Trauung Platz für Romantik und Individualität. Und, wenn es früher noch undenkbar war, im weißen Brautkleid aufs Standesamt zu gehen, hat sich das längst geändert. Jeder, wie er mag.

Romantisch und emotional

Im Garten, im Wald, am See, im Schloss, auf einer Burg, auf dem Schiff oder zu Hause? Mit einer sogenannten freien Trauung ist man an keinen Ort gebunden. Das Brautpaar kann seine Hochzeit genau dort feiern, wo es möchte und so gestalten, wie es dies wünscht. Egal, ob in intimer Zweisamtkeit oder mit Gästen. Durchgeführt wird die Trauung von einem freien Theologen oder von einem Hochzeitsredner, der die Zeremonie im Vorfeld mit dem Paar bespricht und plant. Ob religiös oder weltlich, in der freien Natur oder im Stammlokal – die Entscheidung liegt einzig und allein bei den zukünftigen Eheleuten.

Bei der freien Trauung gibt es keinerlei Diskriminierung mit Blick auf Konfession oder Geschlecht. Auch wer bereits einmal eine Scheidung hinter sich hat, kann diesen Weg gehen. Diese alternative Hochzeitszeremonie wird immer beliebter, weil der Gestaltung fast keine Grenzen gesetzt sind und es hier den breitesten Spielraum für eine individuelle Umsetzung gibt. Oft werden Familienmitglieder oder Freunde eingebunden. Genau deshalb wird es meist sehr persönlich und emotional. Eine Trauung, die man nie wieder vergisst. 

Eine freie Trauung begründet keine rechtskräftige Ehe und hat keine rechtlichen Folgen, sie ersetzt also nicht das Standesamt. 

Mit Gottes Segen

Für viele gehört die Kirche einfach zum Gesamtpaket. Nicht immer ist es eine Glaubensfrage, warum Paare sich für eine kirchliche Trauung entscheiden. Manche wollen einfach den feierlichen Ort nutzen. Anderen Paaren ist die kirchliche Trauung sehr wichtig. Sie möchten ihre Ehe nicht nur vor dem Staat, sondern auch vor Gott schließen. Für Paare mit derselben Glaubensrichtung und dem Wunsch nach einer kirchlichen Trauung ist die Entscheidung, wo die Trauung stattfinden soll, denkbar einfach. Schöne Kirchen am See bieten sich an.

Minimal schwieriger gestaltet es sich bei verschiedenen Konfessionen. Die christlichen Kirchen bieten hierzu die Möglichkeit einer „ökumenischen“ Trauung: Die Trauung kann gemeinsam mit einem Geistlichen der katholischen und evangelischen Kirche gefeiert werden. Gestaltung und Ablauf richten sich nach der Konfession, die als federführend gewählt wird. Wenn das Paar evangelisch heiraten möchte, benötigt der katholische Ehepartner eine sogenannte Freistellung von der kirchenrechtlichen Eheschließungsform (Dispens), damit die Trauung von der katholischen Kirche anerkannt wird. Die Zahl der religionsverschiedenen Ehen nimmt zu, denn unsere Gesellschaft wird immer vielfältiger. Bei Christen ist eine kirchliche Trauung auch möglich, wenn die Braut oder der Bräutigam einer anderen Religion angehört, zum Beispiel dem Islam oder dem Hinduismus. 
Wenn aber beide Eheleute aus der Kirche ausgetreten sind oder nie einer Konfession angehört haben, wird es schwierig werden, hier getraut zu werden.

Sehr schwierig bleibt es für Schwule, Lesben, Trans- und intersexuelle Menschen, wenn sie kirchlich heiraten möchten. Was die kirchliche Zeremonie angeht, sind sie Hetero-Paaren weiterhin nicht gleichgestellt. Ob die Eheleute ihren Bund in die Kirche bringen können, hängt sehr von Ort und Konfession ab. Papst Franziskus hat sich zwar unlängst für zivile Partnerschaften für homosexuelle Paare ausgesprochen aber kirchlichen Trauungen und Segnungen sind nur Mann und Frau vorbehalten.
In der evangelischen Kirche in Deutschland regelt jede Landeskirche für sich, wie sie mit homosexuellen Paaren umgeht. So gibt es hier vielfach die Möglichkeit von Segnungen zum Teil auch in öffentlichen Gottesdiensten.
Die Evangelische Kirche in Österreich hat die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare kirchenrechtlich ermöglicht und erlaubt Segnungsgottesdienste für sie. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund befürwortet die Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. Ob ein Pfarrer schwule oder lesbische Paare trauen will, bleibt auch nach dem „Ja“ des Kirchenparlaments ihm selbst überlassen. 

Geschiedene haben es auch nicht leicht, wenn sie erneute kirchlich heiraten möchten. Die Trauung in der katholischen Kirche ist nach einer Scheidung in der Regel ausgeschlossen, da die Kirche die Ehe als Sakrament und damit als unauflösbar betrachtet. Wer erneut katholisch kirchlich heiraten möchte, muss eine Ausnahme von der Unauflösbarkeit der Ehe begründen. In einem kirchlichen Verfahren kann überprüft werden, ob die erste Ehe im katholischen Verständnis tatsächlich „gültig“ geschlossen wurde. Erst wenn die erste Eheschließung durch ein Kirchengericht für „ungültig“ erklärt wird, steht einer zweiten kirchlichen Trauung nichts mehr im Wege.

Weitere Tipps zum Heiraten am Bodensee findet Ihr bei unseren „Infos & Inspirationen“

Beispielsweise hier: