Die Trauung ist der Höhepunkt einer jeden Hochzeitsfeier.

Bevor man sich zur Trauung anmeldet, sollte man sich über die wichtigsten Details informieren.

Viele Tipps und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Trauung findet ihr hier:

Tipp:

Nutzt unsere Checkliste für eine erste Kostenschätzung und den Budgetplaner um die Kosten eurer Hochzeit ganz einfach im Überblick behalten zu können: http://www.hochzeitbodensee.com/hochzeitshelfer/

Gebühren für die standesamtliche Trauung müsst Ihr (in bar) bezahlen, wenn Ihr Euer Aufgebot bestellt. Aber, welche Beträge erwarten Euch dabei? Die Kosten haben wir Euch hier zusammengestellt.

Anmeldung zur Eheschließung
(für deutsche Staatsangehörige)
50,00-100,00 €
Anmeldung zur Eheschließung
(wenn ein Partner Ausländer ist)
80,00 -100,00€
Erste Eheurkunde
– jede weitere Eheurkunde
10,00 €
5,00 €
Stammbuch
(optional, je nach Modell)
19,00 – 35,00 €

Für Trauungen an Samstagen entstehen sehr oft zusätzliche Gebühren, die sich im Bereich von 70 bis 200 € bewegen.

In vielen Standesämtern können die Gebühren auch mit der EC-Karte beglichen werden;  erkundigen Sie sich vorher im Internet oder telefonisch nach der Zahlungsart, wenn dies für Sie wichtig ist.

Was versteht man eigentlich unter einer Trauung?

Der Begriff Trauung beschreibt die Schließung der Ehe in einem vom Brautpaar gewünschten offiziellen Rahmen. Der Begriff leitet sich von den Worten Treue und Vertrauen ab, die Grundlage der Ehe sein sollen. Die Zeremonie der Trauung reicht von einer kleinen, nur standesamtlichen Feier im engsten Freundes- und Familienkreis bis zur mehrtätigen Feier mit großer Hochzeitsgesellschaft, standesamtlicher und kirchlicher Trauung.

Eine juristisch gültige Trauung wird auf dem Standesamt (oder anderen vom Standesamt dafür vorgesehenen Räumlichkeiten) von einem Standesbeamten  / einer Standesbeamtin durchgeführt.

Welche Arten der Trauung gibt es?

Für die Trauung gibt es 3 Hauptarten, die zum Teil miteinander zusammenhängen.

  • Die standesamtliche Trauung
  • Die kirchliche Trauung
  • Die freie Trauung

Rechtlich verbindlich ist nur die Trauung auf dem Standesamt. Diese liegt in aller Regel zeitlich vor den anderen beiden Formen der Trauung.

Was versteht man unter dem Aufgebot?

Der Begriff Aufgebot ist veraltet.
Die Anmeldung zur Trauung wurde bis zum 30.6.1998 „Bestellung des Aufgebots“ genannt und 14 Tage lang öffentlich ausgehängt. Das Aufgebot gibt es seit 1.7.1998 nicht mehr. Hintergrund waren unter anderem Datenschutzgründe. Die Bestellung des Aufgebots wurde dann durch die „Anmeldung zur Eheschließung“ ersetzt. Es erfolgt auch kein öffentlicher Aushang mehr.

Was ist die Anmeldung zur Eheschließung?

Die Anmeldung zur Eheschließung ist der Fachbegriff zur Anmeldung der standesamtlichen Trauung. Beide Partner sollten vorher hierzu einen Termin beim Standesamt ausmachen. Bei diesem Termin wird auch das Datum der Trauung festgelegt. In Ausnahmefällen kann auch ein Partner allein die Trauung anmelden, wenn er vom anderen Partner eine Vollmacht dafür ausgestellt bekommt.

Das Gespräch zur Anmeldung zur Eheschließung dauert etwa 30-40 Minuten.

Wann kann man eine Hochzeit auf dem Standesamt anmelden?

Die standesamtlichen Trauung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin angemeldet werden. Sie können aber bereits früher mit dem Standesamt sprechen, um Ihren Wunschtermin zu vereinbaren.

Melden Sie sich hierzu erst einmal per Mail oder telefonisch bei Ihrem Standesamt um festzustellen ob dies möglich ist.

Welches Standesamt ist für mich zuständig?

Die Anmeldung der Eheschließung können Sie in dem Standesamt vornehmen, in dem einer von Ihnen beiden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Die standesamtliche Trauung kann dann (nach Absprache) in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden. Die ist häufig der Fall wenn die Trauung am Geburtsort, an dem man nicht mehr wohnt oder an einem besonders schönen Ort / Standesamt stattfinden soll.

>> Sprechen Sie vorher mit dem Standesamt, an dem die Trauung stattfinden soll und bringen Sie zur Anmeldung der Eheschließung die Adresse dieses Standesamtes mit.

Die Unterlagen werden dann vom Standesamt der Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt der Trauung übermittelt.

Eine Auflistung der schönsten Standesämter für die Hochzeit am Bodensee findet ihr hier: www.hochzeitbodensee.com/die-schoensten-standesaemter

Sonderfälle der Trauung

Je nach persönlicher Lebenssituation gibt es viele verschiedene Konstellationen bei einer Trauung. Für diese Fälle sind zusätzlich Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung mitzubringen. Einen schnellen Überblick gewinnt ihr mit der folgenden Übersicht:

Besonderheitbenötigte UnterlagenDetailinfo
gemeinsame Kinder sind daGeburtsurkunde der Kinder,
Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde nicht älter  als 6 Monate
Partner ist in anderer Stadt gemeldetAufenthaltsbescheinigung des Hauptwohnsitzesmit Angabe des Familienstandes
bereits verheiratet gewesen (geschieden)Geburtsurkunde,

 

beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk

nicht älter  als 6 Monate

 

beim Standesamt der Eheschließung erhältlich

bei Scheidung im Ausland das Standesamt wg. benötigter Unterlagen fragen

bereits verheiratet gewesen und Partner verstorben (verwitwet)Sterbeurkunde des verstorbenen Partners 
Partner ist minderjährigEinverständniserklärung der Sorgeberechtigten