Sicher wisst ihr längst, dass ihr als Ehepaar steuerlich anders behandelt werdet, als unverheiratete Paare. Besonders wenn ihr nicht in etwa gleich viel verdient … Aber kennt ihr auch all die anderen Vorteile, die die Ehe mit sich bringt? Die Liebe mit Trauschein hat etliche Vorteile, hier sind die Wesentlichen auf einen Blick:

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  • bei der Einkommensteuer ist eine gemeinsame Veranlagung möglich; besteuert wird nach der Splitting-Tabelle. Besonders bei Ehepartnern, bei dem einer wesentlich mehr verdient als der andere, ist das ein Vorteil. Auch können die Verluste eines Ehepartners mit den Einkünften des anderen verrechnet werden
  • beim Einzug des Ehepartners in die Mietwohnung des anderen bedarf es keiner Erlaubnis des Vermieters. Es empfiehlt sich dennoch, den Ehepartner in den Mietvertrag mit aufzunehmen
  • bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist eine beitragsfreie Familienversicherung möglich
  • das Sorgerecht für gemeinsame Kinder besteht automatisch
  • bei Adoption kann das Ehepaar gemeinsam adoptieren, bei unverheirateten Paaren kann nur einer der Partner adoptieren
  • bei der Riester-Rente gelten Ehepartner, die nicht selbst förderberechtigt sind, als indirekt förderberechtigt und können so auch Zulagen erhalten
  • beim Tod des Ehepartners hat der Hinterbliebene Anspruch auf Witwen- / Witwerrente
  • Ärzte müssen nicht eigens von der Schweigepflicht befreit werden, damit sie dem Ehepartner Auskunft über Behandlungsmethoden, Risiken und Genesungsaussichten des Patienten geben dürfen
  • wechselseitige Vollmachten für bestimmte oder alle Geschäfte werden nicht benötigt
  • bei der meistens vorkommenden Zugewinngemeinschaft der Ehepartner erbt der überlebende Partner die Hälfte des Vermögens. Den Rest bekommen die Kinder; sind keine vorhanden, erbt der Hinterbliebene drei Viertel des Vermögens, der Rest geht an Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Verstorbenen. – Auch bei der Erbschaftssteuer sind Ehepaare im Vorteil, denn sie erhalten den höchsten Freibetrag: 307.000 Euro
  • bei Gerichtsverfahren haben Ehepartner Zeugnisverweigerungsrecht
  • ein ausländischer Ehepartner kann mit einem deutschen Ehepartner auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen
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Steuerliche Vorteile:

Die gemeinsame Veranlagung nach der Hochzeit hat zunächst einmal zur Folge, dass ihr beide die Steuerklasse wechselt. Dabei habt ihr die Wahl, ihr könnt entweder beide in die Steuerklasse 4 wechseln oder einer von euch wechselt in die Steuerklasse 3 und der andere in die 5. Welche Variante für euch sinnvoll ist, hängt vom Einkommen ab.

Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen

Wenn ihr etwa gleich viel verdient, solltet ihr euch für den Mittelweg entscheiden. Dann macht es Sinn, wenn ihr beide in Steuerklasse 4 veranlagt werdet. Hier zahlt ihr beide den gleichen Prozentsatz an Einkommensteuer. Der Satz liegt in der Mitte zwischen der hohen Steuerklasse 5 und der niedrigen Steuerklasse 3.

Für Ehepaare mit Einkommensgefälle

Je größer die Spanne zwischen euren Einkommen ist, desto klüger ist es, sich für die Variante mit den verschiedenen Steuerklassen zu entscheiden. Dann sollte derjenige mit dem niedrigeren Einkommen in die Steuerklasse 5 wechseln, so dass der andere in Steuerklasse 3 eingestuft wird. Damit zahlt ihr relativ viel Steuern auf das geringe, aber recht wenig für das hohe Einkommen. Falls ihr es ganz genau wissen wollt, haben wir für euch hier einen tollen Steuerklassenrechner gefunden, mit dem Ihr ausrechnen könnt, welche Verteilung für euer Einkommen optimal ist.

Auf zum Einwohnermeldeamt

Die Umschreibung in die neuen Steuerklassen findet in der Regel nicht automatisch statt. Ihr müsst dafür einmal zum Einwohnermeldeamt und euch umtragen lassen. Zu diesem Termin sollt ihr eure Lohnsteuerkarten und euer Familienstammbuch (bzw. die Heiratsurkunde) mitbringen. Der Beamte wird dann gleich vor Ort die entsprechenden Änderungen vornehmen.